Die neuen Gesetze - (Leyes Nuevas)   1542/43

 

Die seit Ende der dreißiger Jahre des sechzehnten Jahrhunderts gegen die Encomienda gerichtete Politik der spanischen Krone  stieß auf den erbitterten Widerstand der Konquistadoren. Im Jahre 1539 berief Karl V eine Kommission (<junta>) ein, der Bartolomé de Las Casas, ein kompromissloser Kritiker der Encomienda, seine Vorschläge unterbreiten konnte. Er plädierte für die Freiheit der Indios und das generelle Verbot zwangsmäßiger Arbeitsleistungen. Das Ergebnis dieser Disputationen von Valladolid und Barcelona stellen die <Leyes nuevas> von 1542/43 dar. In Barcelona hatten zwar die Befürworter der Encomienda die Debatten beherrscht, doch konnten sie nicht verhindern, dass die erbliche Encomienda verboten und zu große <Repartimientos> beschränkt wurden. Allen Beamten, Verwaltungen und Korporationen wurden die Encomiendas entzogen, die Sklaverei abermals verboten.

Die Umsetzung der Gesetze in Amerika erwies sich jedoch als besonders schwierig, weil der Widerstand der <Encomenderos> unerwartet groß war. Die Folge war eine allgemeine wirtschaftliche und soziopolitische Krise im Vizekönigkreich Peru, wo der Vizekönig, Blasco Nünez Vela, die Gesetze zielstrebig umzusetzen versuchte und dabei sein Leben einbüßte. Erst Pedro de la Gasca konnte die Ruhe wiederherstellen und die Macht der Krone festigen. 

Im Vizekönigreich Neu Spanien (Mexiko) gelang es Vizekönig Mendoza deshalb, Unruhen zu verhindern, weil er die neuen Gesetze nur in Etappen und unter Rücksichtnahme auf die lokalen Gegebenheiten umsetzte, auch wenn die Krone von ihm eine harte Gangart verlangte. Letztlich sah sich Karl V. jedoch genötigt, seine kompromisslose Haltung aufzugeben; er widerrief am 20. Oktober 1542 das Erblichkeitsverbot der Encomienda, womit die wichtigste Bestimmung der <Leyes nuevas> gefallen war. 1543 forderte er Vizekönig Mendoza auf, ihm Vorschläge für ein neues <Repartimiento> zu unterbreiten, das die Siedler seit Jahren forderten. In Zukunft blieben <Repartimiento> und Encomienda von der persönlichen Zustimmung des Kaisers abhängig. Die Tendenz ging dahin, die Encomienda, wenn auch nicht zu beseitigen, so doch stärker der Kontrolle der Krone zu unterwerfen.